gemäß Kapitel VI (Art. 23 ff.) der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act)
Stand: 6. Juli 2026.
Diese Seite beschreibt, welche Daten aus der Kundendatenbank exportierbar sind, in welchem Format, mit welchen technischen Einschränkungen und wie ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur abläuft.
Der Export umfasst insbesondere:
Nicht Bestandteil des Exports sind Daten und digitale Vermögenswerte, die ausschließlich der internen Funktionsweise des Dienstes dienen und deren Weitergabe Rechte, Geschäftsgeheimnisse oder die Sicherheit des Anbieters oder Dritter gefährden würde, insbesondere: Software und Quellcode, allgemeine Systemkonfigurationen, interne Betriebs- und Telemetriedaten. Diese Ausnahme behindert oder verzögert den Wechsel selbst nicht.
Der Export erfolgt als offenes, dokumentiertes JSON-Format innerhalb einer passwortgeschützten ZIP-Datei — bewusst kein proprietäres Format. Die ZIP-Datei enthält nach dem derzeitigen Konzept eine JSON-Datei mit UTF-8-Zeichensatz und einer Schema-/Formatversion. Datums- und Zeitangaben werden möglichst eindeutig mit Datum, Uhrzeit und Zeitzone beziehungsweise UTC-Bezug ausgegeben. Beziehungen zwischen Datensätzen werden über technische IDs beziehungsweise Referenzfelder abgebildet, damit Kunden, Ansprechpartner, Notizen, Termine, Zuständigkeiten und Protokolle nachvollziehbar zugeordnet werden können.
Die konkrete JSON-Struktur kann je nach Funktionsstand erweitert werden. Vorgesehen sind insbesondere Bereiche für Firmen-/Kontokonfiguration, Nutzer- und Zuständigkeitsreferenzen, Kundendatensätze, Ansprechpartner, frei konfigurierte Zusatzfelder, Notizen beziehungsweise Gesprächsverläufe, Rückruf- und Termindaten, Exportmetadaten sowie die exportierbaren Protokolldaten. Nicht jedes Feld muss bei jedem Kunden befüllt sein; leere oder nicht genutzte Zusatzfelder können leer ausgegeben oder weggelassen werden, soweit die Zuordnung verständlich bleibt.
Die Erstellung läuft im Hintergrund und kann bei größeren Datenmengen etwas dauern; der Kunde erhält eine Benachrichtigung, sobald der Export bereitsteht. Aus Sicherheitsgründen wird die Exportdatei nach 4 fehlgeschlagenen Passwortversuchen oder nach 48 Stunden ohne Download automatisch gelöscht; ein neuer Export kann jederzeit erneut angefordert werden.
Möchte der Kunde zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst wechseln, die Daten in eine eigene IT-Infrastruktur übertragen oder seine Daten bei Vertragsende löschen lassen, informiert er den Anbieter in Textform. Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens die vertragliche Kündigungsfrist und in keinem Fall mehr als zwei Monate. Die anschließende Übergangsphase, in der die vertraglich geschuldeten Funktionen weiterlaufen und der Export bereitsteht, beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage; ist das im Einzelfall technisch nicht einhaltbar, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen und benennt eine alternative Übergangsphase von höchstens sieben Monaten. Nach Abschluss der Übergangsphase bleibt der Export mindestens weitere 30 Kalendertage abrufbar.
Nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels werden die exportierbaren Produktivdaten vollständig gelöscht. In Sicherungskopien enthaltene Restbestände werden spätestens mit Ablauf der maximalen Backup-Aufbewahrungsdauer von 30 Kalendertagen überschrieben oder gelöscht, soweit keine zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Der Standard-Self-Service-Export sowie der Wechsel selbst sind ohne Wechselentgelt verfügbar. Individuelle Zusatzleistungen außerhalb der gesetzlichen Wechselpflichten (z. B. Konvertierung in ein bestimmtes Fremdformat, Import-Unterstützung, Projektberatung) werden grundsätzlich nicht angeboten und können allenfalls im Einzelfall gesondert vereinbart werden.
Testzugänge sind ausdrücklich nicht für den dauerhaften Produktivbetrieb vorgesehen. Für kostenlose oder nicht produktive Testzugänge können gesetzliche Wechselpflichten nur eingeschränkt praktisch relevant sein, insbesondere wenn dort keine Produktivdaten verarbeitet werden. Soweit gesetzliche Ausnahmen für zeitlich begrenzte Test- oder Evaluierungsversionen in Anspruch genommen werden, gelten diese nur, wenn deren Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Tobias Völzke, Schadesweg 12, 20537 Hamburg
E-Mail: abg-mail-12@tobiasvoelzke.net